Kostenübernahme


Gesetzlich Versicherte

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Sie brauchen nur Ihre Krankenversicherungskarte.

 

Eine Psychotherapie ist allerdings eine “antragspflichtige Leistung”, das heißt es muss nach den Probesitzungen (“probatorische Sitzungen”) und vor Behandlungsbeginn ein Antrag gestellt werden.

 

Die verwaltungstechnischen Angelegenheiten übernimmt der Psychotherapeut. Sie brauchen das Formular nur noch durch zu lesen und zu unterschreiben. Das Einzige was Sie tun müssen, ist den so genannten Konsiliarbericht von Ihrem Haus- bzw. Facharzt ausfüllen zu lassen. Das Formular erhalten Sie von Ihrem Therapeuten.

Privatversicherte

Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie in ihrem Versicherungsvertrag zunächst nachschauen, welche Versicherungsvereinbarungen Sie für Psychotherapie getroffen haben.

Von diesen Regelungen hängt ab, ob und wie eine Psychotherapie beantragt werden muss, wer die Psychotherapie durchführen darf (Arzt oder Psychologe) und wie viel Sitzungen pro Jahr bewilligt werden.

 

Folgende Fragen sollten Sie Ihrer Krankenkasse stellen:

 

– Werden die Kosten für eine Psychotherapie übernommen?

– Wer darf die Psychotherapie durchführen (Arzt/ Psychologe)?

– Wieviele Sitzungen pro Jahr stehen mir zu?

– Welches Antragsformular muss von mir und dem Therapeuten ausgefüllt werden?

 

Die Beihilfestellen bezahlen grundsätzlich eine Psychotherapie bei einem psychologischen Psychotherapeuten. Nach fünf antragsfreien Probesitzungen muss ein inhaltlich begründeter Antrag vom Therapeuten gestellt werden. Vor Beginn der Psychotherapie muss die Genehmigung der Beihilfestelle abgewartet werden, damit die Kosten im vollen Umfang übernommen werden

Selbstzahler

Aus verschiedenen Gründen gibt es Personen, die die Kosten für die Behandlung selbst übernehmen möchten. Dies sind in den meisten Fällen persönliche Gründe.

 

Es gibt aber auch Probleme, mit denen die Menschen zu uns kommen, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind. Darunter fällt z.B. die Paartherapie oder Coaching.

 

Die psychotherapeutischen Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).